
Abschnitt 32
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen (bisher: BGV C20 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen (bisher: BGV C20 DA)
Abschnitt 32 – Zu § 33 Abs. 4:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn
der Gefahrbereich abgesperrt
oder
die Pfanne mit einem Deckel abgedeckt wird.