
Abschnitt 17
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen (bisher: BGV C20 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen (bisher: BGV C20 DA)
Abschnitt 17 – Zu § 23:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn Sicherheitsventile, Wassertauchverschlüsse verwendet werden, die auch an den Zu- oder Ableitungen, beim Winderhitzer auch an den Druckerzeugern, angebaut sein können.