
Abschnitt 12
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen (bisher: BGV C20 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen (bisher: BGV C20 DA)
Abschnitt 12 – Zu § 16:
Hinsichtlich der Gefahr durch austretendes oder aus dem Gichtstaub ausgasendes Kohlenmonoxid siehe § 34.