
Abschnitt 61
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (bisher: BGV C1 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (bisher: BGV C1 DA)
Abschnitt 61 – Zu § 32 Abs. 1:
Instandhalten umfaßt Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Siehe z. B. auch DIN 31 051 "Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen".