
Abschnitt 53
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (bisher: BGV C1 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (bisher: BGV C1 DA)
Abschnitt 53 – Zu § 28 Abs. 1:
Bauartprüfungen und Zulassungen werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für erlaubnisfreie Waffen durchgeführt. Beschuß und Erteilung von Beschußzeichen erfolgt durch die Staatlichen Beschußämter.
Kartuschenmunition sind Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoß nicht enthalten.