
Abschnitt 51
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (bisher: BGV C1 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (bisher: BGV C1 DA)
Abschnitt 51 – Zu § 27 Abs. 1:
Besondere Schutzmaßnahmen sind
Schutzkleinspannung,
Schutztrennung
Fehlerstromschutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom ≤ 30 mA
oder
Schutzisolierung bei trockener Umgebung.
Siehe hierzu z. B. DIN VDE 0100-410 "Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Schutzmaßnahmen; Schutz gegen gefährliche Körperströme".