
Abschnitt 49
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (bisher: BGV C1 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (bisher: BGV C1 DA)
Abschnitt 49 – Zu § 26 Abs. 2:
Fehlt der Sichtkontakt, sind z. B. Lichtzeichen oder Sprecheinrichtungen zu verwenden.