DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 2 - Zu § 2 Nr. 1 und 2:

Zu den Veranstaltungs- und Produktionsstätten zählen zum Beispiel Theater, Freilichtbühnen, Mehrzweckhallen, Studios, Ateliers, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen, Schulen, Kabaretts, Varietés, Bars und Diskotheken.

Begriffe siehe z. B. auch

DIN 56 920-1"Theatertechnik; Begriffe für Theater- und Bühnenarten";
DIN 56 920-2"Theatertechnik; Begriffe für Theatergebäude";
DIN 56 920-3"Theatertechnik; Begriffe für bühnentechnische Einrichtungen".