Abschnitt 2 - Zu § 2 Nr. 1 und 2:
Zu den Veranstaltungs- und Produktionsstätten zählen zum Beispiel Theater, Freilichtbühnen, Mehrzweckhallen, Studios, Ateliers, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen, Schulen, Kabaretts, Varietés, Bars und Diskotheken.
Begriffe siehe z. B. auch
DIN 56 920-1 | "Theatertechnik; Begriffe für Theater- und Bühnenarten"; |
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DIN 56 920-2 | "Theatertechnik; Begriffe für Theatergebäude"; |
DIN 56 920-3 | "Theatertechnik; Begriffe für bühnentechnische Einrichtungen". |