
Abschnitt 42
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Metallhütten (bisher: BGV C19 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Metallhütten (bisher: BGV C19 DA)
Abschnitt 42 – Zu § 36 Abs. 2:
Gefährliche Stoffe sind z.B.
arsenhaltige wässerige Lösungen,
Säuren und Laugen.