
Abschnitt 60
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Stahlwerke (bisher: BGV C17 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Stahlwerke (bisher: BGV C17 DA)
Abschnitt 60 – Zu § 34 Abs. 2:
Bei der Festlegung des geeigneten Freibordes sind die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten und die Pfannengröße zu berücksichtigen.