
Abschnitt 59
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Stahlwerke (bisher: BGV C17 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Stahlwerke (bisher: BGV C17 DA)
Abschnitt 59 – Zu § 33 Abs. 3:
Das Anhaften von Ansätzen kann z. B. durch konstruktive Maßnahmen oder durch Aufsprühen geeigneter Massen vermindert werden.