
Abschnitt 19
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Stahlwerke (bisher: BGV C17 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Stahlwerke (bisher: BGV C17 DA)
Abschnitt 19 – Zu § 11 Abs. 1:
Hinsichtlich der Gestaltung von und technische Anforderungen an Gießpfannen siehe auch Stahl-Eisen-Betriebsblätter SEB 330 010 "Fördertechnik; Stahlgießpfannen".
Hinsichtlich des Transports mit Gabelstaplern siehe BG-Information "Gabelstaplerfahrer" (BGI-545, bisherige ZH 1/92).