
Abschnitt 7
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Abschnitt 7 – Zu § 5 Abs. 2:
Auf weitläufigen Kaianlagen empfiehlt sich der Einsatz von
mehreren Fernsprechgeräten,
Sprech- oder Rufanlagen,
tragbaren Funksprechgeräten.
Hinsichtlich der Auslegung von Kaianlagen siehe BG-Vorschrift "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" (BGV D19, bisherige VBG 107).