
Abschnitt 65
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Abschnitt 65 – Zu § 48 Abs. 2:
Sonderdosierungen erfolgen z.B. mit fahrbaren Dosieranlagen.
Bei der Durchführung von Sonderdosierungen ist insbesondere folgendes zu beachten:
Schlauch- oder Rohrverbindungen auf einwandfreie Dichtflächen und festen Sitz überprüfen.
Ventil an der Einspeisestelle vorsichtig öffnen, um einen schonenden Druckausgleich herzustellen.
Ventil an der Einspeisestelle nach Beendigung des Dosiervorganges schließen.
Dosierleitung über Bypass zum Dosierbehälter hin entlasten.
Dosierleitung ohne Gefährdung des Bedienenden oder anderer Beschäftigten entleeren.