
Abschnitt 61
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Abschnitt 61 – Zu § 46 Abs. 2:
Die Größe des Gefahrbereiches am Abfüllplatz richtet sich nach der Art der Förderung (Saug- oder Druckpumpen).