
Abschnitt 54
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Abschnitt 54 – Zu § 40 Abs. 2:
Ist bei Stocherarbeiten von Hand eine sichere Verständigung mit dem Kranführer nicht möglich, ist ein Freigabeverfahren erforderlich.