
Abschnitt 42
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Abschnitt 42 – Zu § 34 Abs. 2:
Zu den Überwachungsmaßnahmen zählen z.B.:
das Führen einer Einfahrliste, gegebenenfalls mit Kontrollmarken,
das Führen einer Checkliste,
eine abschließende Überprüfung durch den Verantwortlichen.