
Abschnitt 25
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Abschnitt 25 – Zu § 19:
Siehe auch die allgemeinen Richtlinien und Empfehlungen für Hydraulikanlagen der Fachverbände, z.B. der Technischen Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber e.V. (VGB) und der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW).