
Abschnitt 24
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke (bisher: BGV C14 DA)
Abschnitt 24 – Zu § 18 Abs. 3:
Gefahren beim Ab- und Umfüllen werden unter anderem durch Anwenden des Gaspendelverfahrens vermieden.