
Abschnitt 18
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Steinbrüche, Gräbereien und Halden (bisher: BGV C11 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Steinbrüche, Gräbereien und Halden (bisher: BGV C11 DA)
Abschnitt 18 – Zu § 10 Abs. 1:
Angaben über die zulässigen Wandhöhen und -böschungen enthalten die §§ 13 bis 17.