
Abschnitt 135
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt (bisher: BGV C10 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt (bisher: BGV C10 DA)
Abschnitt 135 – Zu § 70 Abs. 1 und 2:
Siehe auch "Allgemeinverfügung für den Betrieb von bemannten nicht zulassungspflichtigen Luftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland" in der jeweils gültigen Fassung, veröffentlicht in "Nachrichten für Luftfahrer (NfL)" I- 96/82 Abschnitt IV "Betriebliche Forderungen".