
Abschnitt 126
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt (bisher: BGV C10 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt (bisher: BGV C10 DA)
Abschnitt 126 – Zu § 62:
Die Forderung nach Sichern gegen unbeabsichtigtes Wegrollen - z. B. durch Windeinfluß - ist erfüllt durch Vorlegen von Bremsklötzen, Sandsäcken, Verankern, Setzen der Parkbremse.
Die Forderung nach Sichern gegen Kippen - z. B. beim Be- und Entladen - ist erfüllt durch Anbringen von Bug- oder Heckstützen, Bodenverankerungen, Zusatzgewichten.