
Abschnitt 115
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt (bisher: BGV C10 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt (bisher: BGV C10 DA)
Abschnitt 115 – Zu § 54 Abs. 7:
Diese Forderung ist bei Spindelantrieben erfüllt, wenn neben der Tragmutter eine zweite - unbelastet mitlaufende - Mutter vorhanden ist und bei Tragmutterbruch ein Wiederanfahren nach oben nicht mehr möglich ist.