
Abschnitt 84
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide (bisher: BGV B4 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide (bisher: BGV B4 DA)
Abschnitt 84 – Zu § 24:
Zu beachten ist, dass nicht nur die Brandgefahr, sondern insbesondere die Möglichkeit einer Verunreinigung organischer Peroxide durch Asche oder Tabakanteile besteht. Diese können als Zersetzungskatalysatoren wirken und einen raschen Zerfall des Peroxides hervorrufen.
Ausführung der Verbotszeichen und des Zusatzzeichens siehe Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125).