
Abschnitt 39
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide (bisher: BGV B4 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide (bisher: BGV B4 DA)
Abschnitt 39 – Zu § 7 Abs. 5:
Auf § 25 sowie auf möglicherweise weitergehende Anforderungen in anderen Rechtsvorschriften, z.B. im Baurecht, wird hingewiesen.