
Abschnitt 31
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide (bisher: BGV B4 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide (bisher: BGV B4 DA)
Abschnitt 31 – Zu § 5 Abs. 10:
Dies kann z.B. durch Verlegung mit ausreichendem Gefälle und regelmäßigem Spülen oder durch Abdeckung, z.B. mit Gitterrosten, sichergestellt werden, die eine Sichtkontrolle ermöglichen.