DGUV Vorschrift 13 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift ...

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Abschnitt 102 , Zu § 29 Abs. 3:
Abschnitt 102
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide (bisher: BGV B4 DA)
Titel: Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide (bisher: BGV B4 DA)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 13 DA
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 102 – Zu § 29 Abs. 3:

Hierdurch sollen unvorhersehbare Zersetzungen oder Selbstentzündungen verhindert werden. Besonders gefährlich wäre die Zugabe von beschleunigerhaltigen Abfällen.