
Abschnitt 37
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Laserstrahlung (bisher: BGV B2 DA)
Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Laserstrahlung (bisher: BGV B2 DA)
Abschnitt 37 – Zu § 16 Abs. 2:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn die Instrumente für medizinische Anwendung, die tatsächlich in den Strahlengang gebracht werden müssen, über möglichst kleine Radien verfügen. Plane und insbesondere konkave Flächen sind zu vermeiden. Geeignet sind auch diffus reflektierende Oberflächen. Ungeeignet sind absorbierende Oberflächen, die sich aufheizen können und die deshalb zu vermeiden sind.