DGUV Vorschrift 15 - Elektromagnetische Felder

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Elektromagnetische Felder
(bisher: BGV B11)

(bisher VBG 25)

Stand der Vorschrift: vom 1. Juni 2001

Vorbemerkung

Die derzeitige Situation an Arbeitsplätzen erfordert eine Regelung im Arbeitsschutz für Bereiche, in denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (EM-Felder) zur Anwendung kommen.

Diese Unfallverhütungsvorschrift trägt diesen Umständen Rechnung, indem in ihr Festlegungen, wie

  • grundlegende Regelungen,

  • zulässige Werte zur Bewertung von Expositionen,

  • Mess- und Bewertungsverfahren

    und

  • Sonderfestlegungen für spezielle Anlagen,

getroffen werden, bei deren Einhaltung nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand Tätigkeiten sicher und ohne wesentliche Belästigungen ausgeübt werden können.

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erstes Kapitel
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
Zweites Kapitel
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
Drittes Kapitel
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit
Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeine Anforderungen3
Beurteilung der Expositionsbereiche4
Betriebsanweisungen5
Bereiche erhöhter Exposition, Gefahrbereiche6
Kennzeichnung und Abgrenzung7
Persönliche Schutzausrüstungen8
Prüfung9
Unterweisung10
Anlagenspezifische Dokumentation11
Zweiter Abschnitt
Besondere Festlegungen
Mittelbare Wirkungen, Körperhilfsmittel12
Versuchsanlagen und ortsveränderliche Quellen13
Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern14
Instandhaltung, Erprobung15
Viertes Kapitel
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten16
Fünftes Kapitel
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen17
Sechstes Kapitel
Inkrafttreten
Inkrafttreten18
Anlagen
Zulässige Werte für EM-FelderAnlage 1
Zulässige Werte für Anlagen mit hohen statischen MagnetfeldernAnlage 2