
Abschnitt 24
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Arbeitsmedizinische Vorsorge (bisher: BGV A4 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Arbeitsmedizinische Vorsorge (bisher: BGV A4 DA)
Abschnitt 24 – Zu § 14 Abs. 2 und 3:
Die Weitergabe der Gesundheitsakte ist nur möglich, wenn Gründe der ärztlichen Schweigepflicht dem nicht entgegenstehen.