
Abschnitt 4
Elektromagnetische Felder (bisher: BGR B11)
Elektromagnetische Felder (bisher: BGR B11)
Abschnitt 4 – 4 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Oktober 2001, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.