DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention

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Grundsätze der Prävention
(bisher: BGR A1)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2014

Grundsätze der Prävention

bgvr_ausrufungszeichen.jpgRegeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht.
InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Allgemeine Vorschriften1
Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften1.1
Pflichten des Unternehmers2
Grundpflichten des Unternehmers2.1
Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten2.2
Unterweisung der Versicherten2.3
Vergabe von Aufträgen2.4
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer2.5
Befähigung für Tätigkeiten2.6
Gefährliche Arbeiten2.7
Zutritts- und Aufenthaltsverbote2.8
Besichtigung des Unternehmens; Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht2.9
Maßnahmen bei Mängeln2.10
Zugang von Vorschriften und Regeln2.11
Pflichtenübertragung2.12
Ausnahmen2.13
Pflichten der Versicherten3
Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten3.1
Besondere Unterstützungspflichten3.2
Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen3.3
Zutritts- und Aufenthaltsverbote3.4
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes4
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten4.1
Sicherheitsbeauftragte4.2
Allgemeine Pflichten des Unternehmers4.3
Notfallmaßnahmen4.4
Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens4.5
Allgemeine Pflichten des Unternehmers4.6
Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel4.7
Zahl und Ausbildung der Ersthelfer4.8
Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter4.9
Unterstützungspflichten der Versicherten4.10
Bereitstellung4.11
Benutzung4.12
Besondere Unterweisungen4.13
Ordnungswidrigkeiten5
Glossar6
Auszüge aus den zitierten VorschriftenAnhang 1
Vorschriften und RegelnAnhang 2

Vorbemerkung

Diese Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1).

Konkretisierungen oder Erläuterungen sind den Bestimmungstexten der Unfallverhütungsvorschrift, die im Fettdruck erfolgen, unmittelbar nachgeordnet. Erfolgt eine Konkretisierung oder Erläuterung unmittelbar nach der Paragraphenüberschrift, gilt diese für den gesamten Paragraphen.

Zur besseren Lesbarkeit wird eine einheitliche Bezeichnung für die männliche und weibliche Form verwendet.