
Abschnitt 5
Maschinelle Hohlglasherstellung (bisher: BGR 230)
Maschinelle Hohlglasherstellung (bisher: BGR 230)
Abschnitt 5 – 5 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Januar 2006, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für Hohlglasherstellungsmaschinen (I. IS-Maschinen)" (ZH1/499) vom April 1983.