DGUV Regel 113-014 - Maschinelle Hohlglasherstellung (bisher: BGR 230)

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Abschnitt 5, 5 Zeitpunkt der Anwendung
Abschnitt 5
Maschinelle Hohlglasherstellung (bisher: BGR 230)
Titel: Maschinelle Hohlglasherstellung (bisher: BGR 230)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 113-014
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5 – 5 Zeitpunkt der Anwendung

Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Januar 2006, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für Hohlglasherstellungsmaschinen (I. IS-Maschinen)" (ZH1/499) vom April 1983.