
Abschnitt 6
Schornsteinfegerarbeiten (bisher: BGR 218)
Schornsteinfegerarbeiten (bisher: BGR 218)
Abschnitt 6 – 6 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren durch Gefahrstoffe
Bevor BSM mit Gefahrstoffen umgehen oder Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen beschäftigen, haben sie zur Feststellung der erforderlichen Maßnahmen die mit dem Umgang verbundenen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Welche Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren zu treffen sind, die beim Umgang mit Gefahrstoffen entstehen können, haben BSM zu regeln, bevor mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
Siehe § 7 der Gefahrstoffverordnung.
Gefahrstoffe können z.B. sein, Asbest, Ammoniak.
Geprüfte Arbeitsverfahren beim Umgang mit Asbest und ihre Beschreibung siehe Arbeitsblatt 702 des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks.