
Schornsteinfegerarbeiten (bisher: BGR 218)
Abschnitt 5.2 – 5.2 Elektrische Betriebsmittel
5.2.1
BSM haben dafür zu sorgen, dass die von ihnen betriebenen und genutzten elektrischen Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechen.
Siehe Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3).
5.2.2
Werden elektrische Betriebsmittel mit Netzanschluss verwendet, müssen diese über einen besonderen Speisepunkt betrieben werden.
Siehe § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) und BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" (BGI 608).
Elektrische Betriebsmittel sind z.B. Bohrmaschinen, Handleuchten, Mess- und Prüfgeräte.
Als besonderer Speisepunkt bei Schornsteinfegerarbeiten gilt
ein Baustromverteiler,
ein Kleinstbaustromverteiler,
ein Schutzverteiler
oder
eine ortsveränderliche Schutzeinrichtung.
Kleinstbaustromverteiler, Schutzverteiler, z.B. ein PRCD-S als tragbare Fehlerstrom-/Differenzstromschutzeinrichtung, oder ortsveränderliche Schutzeinrichtungen dürfen an Steckvorrichtungen ortsfester Anlagen betrieben werden.
5.2.3
Flexible Leitungen müssen Gummischlauchleitungen vom Typ H07RN-F oder gleichwertiger Bauart sein.
Siehe § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) und BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" (BGI 608).
5.2.4
Leitungsroller (Kabeltrommel) müssen für rauen Betrieb geeignet sein und Spritzwasserschutz besitzen.
Siehe § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) und BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" (BGI 608).
![]() | rauer Betrieb |
![]() | Spritzwasserschutz |
5.2.5
Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen mit Anschlussleitungen Typ H07RN-F versehen sein. Bis 4,00 m Länge sind auch H05RN-F-Leitungen oder gleichwertige zulässig.
Siehe § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) und BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" (BGI 608).