
Abschnitt 5
Herstellen von Reinigungs- und Pflegemitteln (bisher: BGR 215)
Herstellen von Reinigungs- und Pflegemitteln (bisher: BGR 215)
Abschnitt 5 – 5 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab April 2001, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.