DGUV Regel 113-009 - Herstellen von Reinigungs- und Pflegemitteln

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Herstellen von Reinigungs- und Pflegemitteln
(bisher: BGR 215)

(bisher ZH 1/162)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuss "Chemie" der BGZ

Stand der Vorschrift: April 2001

Vorbemerkung

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder

  • Unfallverhütungsvorschriften und/oder

  • technischen Spezifikationen und/oder

  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt.

Für das Herstellen von Reinigungs- und Pflegemitteln wurde im Fachausschuss "Chemie" die vorliegende BG-Regel erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil ist ein umfassender Katalog1, der Gefährdungen/Belastungen in dieser Branche mit den zugehörigen Schutzmaßnahmen auflistet. Dabei wird entsprechend dem in den Merkblättern der BG Chemie A 016 "Gefährdungsbeurteilung - Warum? Wer? Wie?" und A 017 "Gefährdungsbeurteilung - Prüflisten, Gefährdungs- und Belastungsfaktoren" aufgezeigten Ablauf vorgegangen. Den Tätigkeiten in den verschiedenen Arbeitsbereichen dieser Branche werden die relevanten Gefährdungen, geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen zugeordnet. Ihre besondere Praxisfreundlichkeit erhält die BG-Regel durch die Aufnahme erläuternder Fotos, Grafiken und Tabellen. Sie stellt damit für den Unternehmer und die Beschäftigten in der Reinigungs- und Pflegemittel herstellenden Industrie ein umfassendes Regelwerk für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes dar.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten3
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren 4
Grundlagen4.1
Gefährdungen/Belastungen und Schutzmaßnahmen4.2
Zeitpunkt der Anwendung5
Katalog der Gefährdungen/Belastungen und SchutzmaßnahmenAnhang 1
PrüfpflichtenAnhang 2
Auszüge aus RegelwerkenAnhang 3
Vorschriften, Regeln, andere Schriften und MedienAnhang 4

Der Katalog wird auch Bestandteil des Programms GefDok (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) auf der CD-ROM "Kompendium Arbeitsschutz" der BG Chemie. Mit dem Programm kann auch eine betriebsspezifische Checkliste erstellt werden.