
Abschnitt 6
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (bisher: BGR 209)
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (bisher: BGR 209)
Abschnitt 6 – 6 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Oktober 2001, sofern nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die bisherige BG-Information "Umgang mit Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln" (BGI 586, bisherige ZH 1/187) vom September 1996.