DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Be...

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Abschnitt 6, 6 Erste Hilfe
Abschnitt 6
Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen (bisher: BGR 208)
Titel: Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen (bisher: BGR 208)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 101-017
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6 – 6 Erste Hilfe

Der Unternehmer hat die erforderlichen Einrichtungen zur Ersten Hilfe bei Unfällen und das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen. Er kann mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass dessen Personal und Einrichtungen seinem Betrieb zur Verfügung stehen.

Bei dem erforderlichen Personal handelt es sich z.B. um Ersthelfer.

Siehe § 24 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).