Abschnitt 1.2 - 1.2
Diese Regel findet keine Anwendung auf persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
im Flugverkehr,
im Seeverkehr,
soweit dort nichts anderes bestimmt wird oder keine eigene Vorschriften bestehen.
Diese Regel findet keine Anwendung auf persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
im Flugverkehr,
im Seeverkehr,
soweit dort nichts anderes bestimmt wird oder keine eigene Vorschriften bestehen.