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Anhang 4 - PSA im Offshore-Bereich
Stellungnahme Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen

Bei Ausrüstungen, die im Bereich von Offshore-Anlagen zum Einsatz kommen, sind neben dem deutschen Arbeitsschutzrecht auch andere Rechtsnormen, z. B. aus internationalen Regelungen und aus dem Schifffahrt- und Luftfahrt-Sektor (Hubschraubertransfer), zu beachten, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der UV-Träger liegen.

Als rechtsverbindlich kann gelten, dass es sich bei den Arbeitsplätzen im Offshore-Bereich um Arbeitsplätze nach Europäischer Jurisdiktion handelt, solange es sich um auf dem Europäischen Festlandssockel stehende Bauwerke oder Anlagen unter Europäischem Flaggenrecht handelt. Somit sind die Arbeitsplatzrichtlinie 89/391/EWG und die mit geltenden Richtlinien, z. B. die PSA-Benutzungsrichtlinie 89/656/EWG, anzuwenden.

Aufgrund der hohen Gefährdungen und der schwierigen Arbeitsbedingungen gilt es vorrangig technische und organisatorische Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit einzusetzen. Über technische und organisatorische Maßnahmen hinaus kann jedoch zusätzlich die Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) bei den folgenden Arbeitssituationen zwingend erforderlich sein:

  • Transfer Zubringerschiff/Anlage,

  • Arbeiten auf Arbeitsschiff/Arbeitsponton,

  • Transfer Helikopter/Anlage.

Dabei ist eine klare Abgrenzung eines "Wetterfensters" (d. h. die Berücksichtigung der Windstärke, des Seegangs, etc.) vor Beginn der Arbeiten und bei der Einleitung von Maßnahmen erforderlich.

Eignung der PSA

Aus der Abwägung der Situation und den entsprechenden Umfeldbedingungen können insbesondere die folgenden PSA in Kombination zum Einsatz kommen:

  1. 1.

    Kopfschutz - Industrieschutzhelm mit Kinnriemen oder Alternativen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Bergsteigerhelm),

  2. 2.

    Schutzanzug mit Wetter- und Kälteschutz, z. B. nach DIN EN ISO 15027 Teil 1,

  3. 3.

    Rettungsweste nach DIN EN ISO 12402 Teil 2,

  4. 4.

    Schutz gegen Absturz

    • Auffanggurt (DIN EN 361), ggf. in Rettungsweste oder Schutzanzug integriert,

    • Verbindungsmittel mit Falldämpfer (DIN EN 354/355),

    • Höhensicherungsgerät (DIN EN 360),

    • mitlaufendes Auffanggerät einschließlich fester Führung (Steigschutz) (DIN EN 353-1),

  5. 5.

    Sicherheitsschuhe,

  6. 6.

    Schutzhandschuhe,

  7. 7.

    Augenschutz bei Sonne bzw. Wind und Gischt.

Umwelt- und Arbeitsbedingungen auf Offshore-Anlagen stellen gegenüber Landanlagen deutlich verschärfte Anforderungen an Ausrüstungen und Geräte. Im Landeinsatz erprobte Ausrüstungen werden unter veränderten Einsatzbedingungen (Wind, stark salzhaltiges Wasser, Seegang etc.) eingesetzt, d. h. die einzelnen PSA-Arten müssen für die Verwendung in maritimer Umgebung geeignet sein.

Den speziellen Umweltbedingungen (Gischt, Korrosion, Kälte) muss beim Einsatz der Ausrüstungen Rechnung getragen werden. Hierzu ist es erforderlich,

  • sie gegen Witterungseinflüsse zu schützen,

  • die Auswahl geeigneter Materialien zu berücksichtigen,

  • die Prüfintervalle entsprechend der Situation zu verkürzen,

  • Wartungsintervalle entsprechend zu verkürzen.

Die jeweiligen PSA-Arten sind so aufeinander abzustimmen, dass die Schutzwirkungen der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt werden. Bei Ausrüstungen, die in Kombination oder miteinander integriert verwendet werden, ist deren Eignung (keine nachteilige Beeinflussung der Schutzwirkung) nachzuweisen und ggf. zertifizieren zu lassen. Mögliche zusätzliche Gefährdungen, die durch die Kombination von PSA entstehen könnten, müssen nach 89/656/EWG bewertet werden.

Rettungsmaßnahmen

Unbenommen der generell vom Betreiber für den jeweiligen Arbeits- oder Einsatzort zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung, wird als gravierendes Unfallszenario von den Sachgebieten des Fachbereiches PSA der Sturz ins Wasser oder Handlungsunfähigkeit beim Hängen in einem Auffanggurt nach einem Sturz erachtet.

In beiden Unfallszenarien muss der Betroffene innerhalb kürzester Zeit aus der Situation befreit und stabilisiert werden, um weiteren akut lebensbedrohenden Folgen (Hängetrauma, Unterkühlung) vorzubeugen.

In der Rettungskette sind sowohl die Erstversorgung als auch weitere medizinische Maßnahmen zu berücksichtigen. Entsprechende Strukturen ("Feldlazarett", geschützter Raum, "Schiffshospital") sowie die entsprechende technische Ausstattung und Ausbildung der Mitarbeiter sind sicherzustellen.

Auch die Problematik Einzel- oder Alleinarbeitsplätze ist zu berücksichtigen. Der Einsatz geeigneter Personen-Notsignal-Anlagen kann hier entscheidend sein. In derzeitigen Bauphasen sind die Mitarbeiter weitgehend mit Seenot-Funkbaken ausgerüstet. Bei dem späteren regulären Betrieb im etablierten Feld dürften PNA auf Funkbasis (Tetra oder digitaler Betriebsfunk) mit einer Zentrale im Feld zum Einsatz kommen (Schutzart z. B. IPX 7).

Weitere Entwicklungen

Generell besteht der Wunsch auf die gesamte Ausrüstung, auch mit Zubehör wie Notlicht und PNA, aus einer Hand zugreifen zu können. Auch Listen möglicher Kombinationen von Rettungsweste/Absturzsicherung und/oder Kälteschutzanzug wären wünschenswert.

In Abhängigkeit der speziellen Anforderungen und der Arbeitsplatzbedingungen im gesamten Offshore-Bereich werden die Konzepte zur Auswahl, zur Kombination und zum Einsatz der PSA verifiziert und angepasst und Anforderungen an Ausrüstungen definiert.

Es ist das gemeinsame Anliegen des FB PSA und seiner Sachgebiete, praxisorientierte Lösungen anzubieten, die aber keinesfalls die erforderliche Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall ersetzen können und die die für die jeweiligen PSA-Arten zutreffenden Vorschriften und DGUV Regeln als Grundlage voraussetzen.

Auf Basis dieser mit den Beteiligten im Fachbereich PSA abgestimmten Überlegungen werden die in der folgenden Matrix gelisteten PSA-Kombinationen für den Offshore-Einsatz als geeignet betrachtet.

Übersicht der im Offshore-Bereich verwendeten PSA-Arten, deren Einsatzbereiche und Kombinationen (Stand 2014-07-09)

o = nicht zutreffend

x = auf Grund der Gefährdung erforderlich

Nr.PSA-Art/
Einsatzbereich
Transfer per Schiffbeim Überstieg Schiff-WEATransfer per Helikopter und WinschenWEA/
Errichter-
Plattform/
Struktur innerhalb
WEA/
Errichter-
Plattform/
Struktur außerhalb
Anforderungen Normen Zulassungen BemerkungenBenutzer-
Regelungen/
Bemerkungen
1PSA gegen Absturz bei AbsturzrisikenMaritime Umgebungsbedingungen berücksichtigenDGUV Regel 112-198
(bisher BGR 198)
Auffanggurt mit Haltefunktionoxxxx
EN 361
EN 358
2Weitere PSA gegen Absturz bei AbsturzrisikenoxoxxMaritime Umgebungsbedingungen berücksichtigenDGUV Regel 112-198
(bisher BGR 198)
Verbindungsmittel mit FalldämpferxxxEN 354/EN 355
mitlaufende Auffanggeräte einschl. FührungxxxEN 353-1/2
Halte-/PositionierungsseilxxxEN 358
HöhensicherungsgerätexxxEN 360
3PSA gegen Ertrinken (Rettungsweste) beim Risiko "Sturz ins Wasser"xxxoxETSO und SOLAS MED und DIN EN ISO 12402 Teil 21)DGUV Regel 112-201
(bisher BGR 201)
ETSO
4Schutz vor Unterkühlung beim Risiko eines Sturzes ins WasserxxxoxETSO und SOLAS MED und DIN EN ISO 12402 Teil 22)DGUV Regel 112-201
(bisher BGR 201)
Kälteschutzanzug
5Emergency-breathingsystem (EBS) bei Sauerstoffmangel Zukünftig ggf. auch HEED-Systemeooxoo
6Kopfschutz bei KopfverletzungsgefahrenxxxxxEN 397 mit 4-Punkt Kinnriemen3)DGUV Regel 112-193
(bisher BGR 193)
Schutzhelm
7Personen-Notsignalanlagenxxxox4)DGUV Regel 112-139
(bisher BGR 139)
Zur Ortung bei Unfällen
8Rettungsausrüstungen bei NotfallrisikenoooxxMaritime Umgebungsbedingungen berücksichtigenDGUV Regel 112-199
(bisher BGR 199)
Abseilgeräte Rettungshubgeräte
EN 341
EN 1496
9Fußschutz beim Risiko der FußverletzungxxxxxDIN EN ISO 20345 S 3/S 55)DGUV Regel 112-191
(bisher BGR 191)

Ergänzende Hinweise zur Tabelle Übersicht der PSA-Arten (siehe Fußnoten)

Bei gleichzeitiger Verwendung mit PSA gegen Absturz/Auffanggurten sollten Rettungswesten nicht mit D-Ringen ausgestattet sein. Diese könnten fälschlicherweise als Auffangöse des Auffanggurtes angesehen werden.

Es sind nur Kälteschutzanzüge einzusetzen, die im Sinne der PSA-Richtlinie 89/686/EWG bzw. des Produktsicherheitsgesetzes als Persönliche Schutzausrüstung für den ständigen Einsatz geeignet sind, z. B. Anzüge nach ISO EN 15027 Teil 1. Bei den im Einsatzgebiet (Ost- und Nordsee) herrschenden Wassertemperaturen werden Nass-Anzüge als nicht geeignet erachtet.

Es werden Schutzhelme nach EN 397 im Bergsportdesign mit 4-Punkt-Kinnriemen nach EN 397 empfohlen.

Personen-Notsignalanlagen sind je nach Betriebszustand/Ausbauphase des Feldes (Montagephase oder Regelbetrieb) gemäß DGUV Regel 112-139 (bisher BGR 139) oder als Seenot-Baken nach SOLAS MED einzusetzen. Das Feld muss dabei eine gesicherte Versorgung z. B. über ein TETRA-Netz aufweisen.

Zur Minimierung der Übertragung von Kälte über Schuhsohle und Zehenkappe sowie zur Gewichtsreduzierung wird Fußschutz (S 3 mit Knöchelschutz oder S 5 (Gummistiefel)) mit durchtrittsicherer Sohle aus Gewebe und Zehenkappe aus Kunststoff empfohlen. Besonders kälteisolierte Ausführungen sind mit "Cl" gekennzeichnet. Zum Schutz gegen den Einfluss stärkerer Beaufschlagung durch Wasser empfehlen sich mit "WR" gekennzeichnete wasserdichte Ausführungen. Zur Gewährleistung der Rutschhemmung für den Aufenthalt auf Böden mit Keramik- oder Stahloberfläche sind Schuhe mit der Kennzeichnung "SRC" empfehlenswert.

Allgemeine Hinweise:

Es ist maritimes Training mit aktuellem Equipment durchzuführen, z. B. mit Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402-2. Zusatzausrüstungen dürfen die Verwendung und Funktion der PSA nicht beeinträchtigen, so sind z. B. Gurtführungen von Funkgeräten immer unter die Rettungsweste zu legen.