Anhang 2 - Beispiele von Einsatzgebieten für persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
Die Unfallversicherungsträger erachten das Tragen von Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken bei den nachfolgend aufgeführten Arbeiten als obligatorisch.
In der Binnenschifffahrt
Zusammenstellen oder Hantieren mit Bauteilen, Pontons und Wasserfahrzeugen,
Koppeln von Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten,
Abnehmen und Befestigen von Drähten und Tauen,
Turnmanöver (sowohl auf dem turnenden als auch auf dem festgefahrenen Fahrzeug),
Verholen und Festmachen eines Fahrzeugs,
Arbeiten mit dem Beiboot, Benutzung von Schwenkbaum und Landsteg,
Klarieren von Ankern,
Entfernen von Drähten, Tauwerk und dergleichen aus Schiffsschrauben und Rudern,
Außenbordarbeiten,
Deckwaschen,
Laden und Löschen,
Umschlag von Ladegütern, die eine Rutschgefahr am Arbeitsplatz verursachen,
Havarie-, Berge- und Rettungseinsätze,
bei folgenden Bedingungen, auch wenn der Arbeitsplatz gegen Absturz gesichert ist:
Sichtbehinderungen,
Eisgang,
Frost,
Schneefall,
Hochwasser,
Stürmisches Wetter,
Nacht,
Auf Einzelarbeitsplätzen.
Im Schiffbau
Bei Boots- und Davitprüfungen,
auf Arbeits- und Festmacherbooten,
auf Arbeitspontons und Schuten,
beim Gerüstbau an, auf oder über dem Wasser,
bei Übernahme oder Abgabe von Festmacherleinen,
beim Docken.
Im Baugewerbe
Bei Bauarbeiten, wenn eine Absturzgefahr mit zusätzlicher Gefahr des Ertrinkens besteht, z. B. auf
Arbeitsplätzen und Verkehrswegen,
Gerüsten,
Baukörpern,
Dächern,
geneigten Flächen,
Laufstegen,
Wasserfahrzeugen,
Schwimmenden Geräten,
Schwimmenden Anlagen,
Pontons,
Flößen,
Silos,
Leitern
sowie bei
allen Bauarbeiten an und über dem Wasser,
allen Beschichtungs- und Reinigungsarbeiten an Brücken, Krananlagen und ähnlichen Einrichtungen an und über Wasser,
Beschichtungsarbeiten an Schiffen und schwimmenden Geräten,
Arbeiten in Bohrungen,
Arbeiten in Kanalisationsanlagen,
Arbeiten in Klärwerken,
Arbeiten in Kontrollschächten von Mülldeponien,
Arbeiten in Anlagen zur Kiesgewinnung und Betonherstellung.
Im Hafen
Bei Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Be- und Entladen von Wasserfahrzeugen stehen, bei denen Absturzgefahr ins Wasser besteht und ein Anseilen nicht möglich ist. Entsprechende Gefährdungen können beispielsweise bei Arbeiten an Deck von Binnenschiffen auftreten.
Bei Bau- und Abbrucharbeiten am, auf oder über dem Wasser.
An Kaianlagen (Hafenanlagen) beim Be- und Entladen von Schiffen.
Im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde-Unfallversicherung
Mögliche Absturzgefahren mit zusätzlichem Risiko des Ertrinkens oder Versinkens sind beispielsweise folgende Arbeiten oder Einsätze:
Feuerwehreinsätze an und auf dem Wasser.
Hilfeleistungen durch Einheiten der Hilfeleistungsunternehmen, z. B. Wasserwacht des BRK/DRK, DLRG, sowie entsprechender Einheiten von ASB, JUH und MHD und anderen Hilfsorganisationen.
Arbeiten in Einrichtungen des Abwasserwesens (Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen), wenn die Gefahr des Absturzes ins Wasser oder eine Flüssigkeit besteht.
Arbeiten z. B. der Flussmeisterstellen, an Talsperren und bei der Gewässeraufsicht.
Hinweis:
Die Gefahr des veränderten Auftriebs bei Flüssigkeiten mit einer spezifischen
Dichte < 1 ist zu beachten.
In Hütten- und Walzwerken
In Klärbecken der Wasseraufbereitung metallurgischer Anlagen, sei es für den werksinternen Kreislauf oder Abgabe als Brauchwasser.
In Beizanlagen (Beizbecken), die mit Flüssigkeiten gefüllt sind, sofern hier nicht bereits durch die Eigenschaften der Flüssigkeit eine tödliche Gefahr ausgeht (solche Anlagen dienen der Oberflächenveredelung von Metallprodukten).
Hinweis:
Die Gefahr des veränderten Auftriebs bei Flüssigkeiten mit einer spezifischen
Dichte < 1 ist zu beachten.
Im Maschinen- und Stahlbau
Bei Bau- und Montagearbeiten an Stahlbrücken im Verkehrswege bau über Gewässern.
Bei allen übrigen Bau- und Montagearbeiten, die z. B. über oder an Gewässern, Kanälen, Wasserbecken durchzuführen sind.
Bei Arbeiten auf Binnenschiffswerften, z. B.:
Arbeiten im Bereich von Schwimmdocks,
Arbeiten von Pontons oder Beibooten aus,
Reparaturarbeiten an oder auf in Wasser liegenden Schiffen,
eventuell besondere Arbeiten während einer Probefahrt.
Im Tiefbau
Erstellen von Spundwanddocks für den Tunnelbau (in Gebieten mit hohem Grundwasserstand, bei denen eine Grundwasserabsenkung nicht möglich ist).
Brückenbauten an Flüssen und Kanälen.
Arbeiten an Bauwerken für Abwasser, Ufermauern, Schleusen, Sperrwerken und Staumauern.
Erstellung und Sanierung von Böschungen, z. B. an Flüssen, Kanälen, Seen.
Nassbagger-, Saug- und Aufspülarbeiten.
Erstellung von Schlitzwänden.