
Abschnitt 3.1
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Abschnitt 3.1 – 3 Gefährdungsbeurteilung
3.1 Allgemeines
Vor der Auswahl und dem Einsatz von Schutzhandschuhen hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere beinhaltet:
Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz,
Arbeitsbedingungen
und
gesundheitliche Risiken für den Versicherten.
Von den Materialien für Schutzhandschuhe dürfen keine gesundheitlichen Risiken für den Benutzer ausgehen. Gesundheitliche Risiken können ein ungünstiger pH-Wert oder ein zu hoher Anteil an auswaschbaren Stoffen sein sowie Inhaltsstoffe, z.B. Thiurame oder andere, die Allergien hervorrufen.