
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Abschnitt 2 – 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
- 1.
Schutzhandschuhe sind Handschuhe, die die Hände vor Schädigungen durch äußere Einwirkungen mechanischer, thermischer und chemischer Art sowie vor Mikroorganismen und ionisierender Strahlung schützen.
- 2.
Stulpe ist der Teil des Schutzhandschuhes, der das Handgelenk abdeckt. Eine Stulpe kann auch den Unterarm abdecken.
- 3.
Keder ist eine schmale Nahteinlage zum Schutz des Fadens.
- 4.
Handschuhrücken ist der Teil des Schutzhandschuhes, der den Handrücken bedeckt.
- 5.
Handschuhinnenfläche ist der Teil des Schutzhandschuhes, der den Handteller bedeckt.
- 6.
PH-Wert des Handschuhmaterials ist ein Anhaltswert für die Hautverträglichkeit, z.B. von Leder.
- 7.
Auswaschbare Stoffe sind ungebundene Wirkstoffe im Handschuhmaterial, die die Hautverträglichkeit beeinflussen können.
- 8.
Tragekomfort ist eine Bewertung des Schutzhandschuhes, der im Wesentlichen durch die Handschuhgröße, die Flexibilität des Materials und die Fähigkeit, den an den Händen entstandenen Schweiß abzuführen, bestimmt wird.
- 9.
Griffsicherheit ist eine Bewertung des Schutzhandschuhes, die im Wesentlichen von Form und Größe des Schutzhandschuhes sowie von der Flexibilität und dem Reibungswiderstand der Materialien abhängig ist.
- 10.
Dauerknickverhalten eines Werkstoffes ist ein Maß dafür, dass der Werkstoff für den jeweiligen Einsatzbereich des Schutzhandschuhes der vorgegebenen Anzahl von Knickungen ohne Beschädigungen standhält.
- 11.
Der Abrieb gibt Auskunft über den Verschleiß und lässt Rückschlüsse auf die Verwendungsdauer des Schutzhandschuhes zu.
- 12.
Höchstzugkraft ist ein Maß für die Reißfestigkeit eines Werkstoffes.
- 13.
Weiterreißverhalten ist die Bewertung eines Werkstoffes hinsichtlich seines Widerstandes, den er nach einer Schnitt- oder Rissbildung dem Weiterreißen entgegensetzt.
- 14.
Penetration ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen durch makroskopische Löcher (Fehler, Nähte).
- 15.
Permeation ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen im molekularen Bereich.
- 16.
Degradation ist die Verschlechterung des Materials durch Einwirkung von Chemikalien.
- 17.
Quellbeständigkeit ist die Eigenschaft von Materialien, unter Einwirkung von Chemikalien nicht zu quellen.
- 18.
Schnittfestigkeit ist die Eigenschaft von Materialien, widerstandsfähig gegenüber Schnittbelastungen zu sein.
- 19.
Dehnfähigkeit ist die Längenänderung bei einer bestimmten Krafteinwirkung. Sie ist ein Maß für die Flexibilität.