DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)

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Anhang 2, Risiken für den Träger durch den Schutzhandschuh
Anhang 2
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)

Anhangteil

Titel: Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 112-195
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Anhang 2 – Risiken für den Träger durch den Schutzhandschuh

Risiken für die HändeUrsachen und Art der RisikenBei der Auswahl bzw. Verwendung der Schutzhandschuhe in Bezug auf Sicherheit zu beachtende Faktoren
Belastung des Trägers
Behinderung bei der Arbeit
Unzulänglicher TragekomfortErgonomische Gestaltung
Maße, Maßänderung, Flächengewicht, Tragekomfort, Wasserdampfdurchlässigkeit
Gesundheits- und UnfallrisikenSchlechte Hautverträglichkeit
Mangel an Hygiene
Erfasstwerden durch Teile
Materialeigenschaften
Pflegeeigenschaften
Passform, äußere Gestaltung