DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Anhang 1, Risiken für die Hände durch äußere Einwirkungen
Anhang 1
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)

Anhangteil

Titel: Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 112-195
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Anhang 1 – Risiken für die Hände durch äußere Einwirkungen

Risiken für die HändeUrsachen und Art der RisikenBei der Auswahl bzw. Verwendung der Schutzhandschuhe in Bezug auf Sicherheit zu beachtende Faktoren
Allgemeine Einwirkungen
  • durch Kontakt

    Beanspruchung durch Verwendung

  • Abdeckung der Hand

    Reißfestigkeit, Dehnung und Abriebfestigkeit

Mechanische Einwirkungen
  • durch Strahlmittel, spitze und scharfe Gegenstände

  • Anstoßen

  • Widerstand gegen Durchdringungen, Durchstich- und Schnittfestigkeit

  • Polsterung

Thermische Einwirkungen
  • Heiße bzw. kalte Materialien, Umgebungstemperatur

  • Kontakt mit offenen Flammen

  • Strahlungswärme

  • Wärme- bzw. Kälteisolierung, Erhaltung der Schutzfunktion

  • Schwerentflammbarkeit, Beständigkeit bei Kontakt mit offener Flamme,

  • Schutz vor und Beständigkeit gegenüber Strahlung und Spritzern schmelzenden Metalls

Einwirkung durch Elektrizität
  • Elektrischer Strom

  • Elektrische Isolierung

Chemische Einwirkungen
  • Hautkontakt

  • Dichtheit, Beständigkeit

Einwirkung von Vibration
  • Mechanische Schwingungen

  • Vibrationsdämpfung

Kontamination
  • Kontakt mit radioaktiven Stoffen

  • Dichtheit, Dekontaminierbarkeit, Beständigkeit

Einwirkung von Mikroorganismen
  • Kontakt mit Mikroorganismen

  • Dichtheit, Dehnung, Reißfestigkeit, Beständigkeit, Dekontaminierbarkeit