
Abschnitt 7.2
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Abschnitt 7.2 – 7.2 Lagerung
Schutzhandschuhe müssen so gelagert und aufbewahrt werden, dass ihre Schutzwirkung nicht beeinträchtigt wird.