DGUV Regel 112-195 - Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)

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Abschnitt 5.3, 5.3 Entsorgung
Abschnitt 5.3
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Titel: Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 112-195
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.3 – 5.3 Entsorgung

Verunreinigte Schutzhandschuhe, von denen eine Gefahr ausgehen kann, sind sachgerecht zu entsorgen.