
Abschnitt 5.2
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Benutzung von Schutzhandschuhen (bisher: BGR 195)
Abschnitt 5.2 – 5.2 Gesundheitsschutz
5.2.1
Schutzhandschuhe können Materialien enthalten, die Allergien verursachen können. Daher sollte diese Gefahr durch die Verwendung textiler Unterziehhandschuhe verringert werden.
Zu den bekannten Allergenen gehören zum Beispiel
Thiurame,
Carbamate,
Benzothiazol,
Thioharnstoffe,
Latex
und
Handschuhpuder.
5.2.2
Unterziehhandschuhe oder gerbstoffhaltige Hautschutzmittel sind auch bei starker Schweißbildung erforderlich, da sonst eine Hautaufweichung erfolgen kann.
Zum Schutz der Haut sollte nach der Verwendung von Schutzhandschuhen Hautreinigungs- und Hautpflegemittel eingesetzt werden.