DGUV Regel 112-193 - Benutzung von Kopfschutz (bisher: BGR 193)

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Abschnitt 2, 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Benutzung von Kopfschutz (bisher: BGR 193)
Titel: Benutzung von Kopfschutz (bisher: BGR 193)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 112-193
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2 – 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    Industrieschutzhelme sind Kopfbedeckungen aus widerstandsfähigem Material, die den Kopf vor allem gegen herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und Anstoßen an feststehenden Gegenständen schützen sollen.

    Siehe DIN EN 397 "Industrieschutzhelme".

  2. 2.

    Industrie-Anstoßkappen sind Kopfbedeckungen, die den Kopf vor Verletzungen schützen sollen, die durch einen Stoß mit dem Kopf gegen harte, feststehende Gegenstände verursacht werden.

    Sie dürfen daher keinesfalls als Ersatz für Industrieschutzhelme verwendet werden.

    Siehe DIN EN 812 "Industrie-Anstoßkappen".

  3. 3.

    Helmschalen bzw. Schalen sind bei

    • Industrieschutzhelmen der äußere Teil des Helmes aus hartem Werkstoff, der einwirkende Kräfte aufnimmt und in die Innenausstattung einleitet. Die Helmschale kann unterschiedlich geformt sein, z.B. mit breitem umlaufendem Rand, mit Regenrinne, mit Schirm, mit heruntergezogenem Nackenteil.

    • Industrie-Anstoßkappen der Teil der Kappe, der einwirkende Kräfte aufnimmt und, soweit vorhanden, in die Innenausstattung einleitet. Die Schale kann mit äußeren Umhüllungen versehen sein, die dazu dienen können, den Sitz der Industrie-Anstoßkappe auf dem Kopf zu wahren.

    Siehe auch Bilder 1 bis 6.

    Bild 1: Industrieschutzhelm mit Regenrinne, Belüftungsöffnungen und seitlichen Stecktaschen zur Befestigung von Zubehör (z.B. Gehörschützer)

    Bild 2: Industrieschutzhelm mit heruntergezogenem Nackenteil, Belüftungsöffnungen und seitlichen Schlitzen zur Befestigung von Zubehör (z.B. Gehörschützer), jedoch ohne Regenrinne

    Bild 3: Industrieschutzhelm mit verkürztem Schirm, Lampen- und Kabelhalter, Kinnriemen (Zubehör)

    Bild 4: Industrieschutzhelm mit umlaufendem Rand

    Bild 5: Industrie-Anstoßkappe, Schale aus Polyethylen

    Bild 6: Industrie-Anstoßkappe mit textiler Umhüllung als Schirmmütze

  4. 4.

    Innenausstattung ist bei

    • Industrieschutzhelmen der innere Teil, welcher die auf die Helmschale einwirkenden Kräfte verteilt und zugleich dämpft. Die Innenausstattung besteht aus einem korbähnlichen Gebilde, das aus Tragbändern, einem längenverstellbaren Kopfband und Nackenband zusammengefügt ist; siehe auch Bild 7. In besonderen Fällen (Schutzhelm für Kopfverletzte) kann sie auch aus elastischem Kunststoff oder einem Ledereinsatz bestehen; siehe Bilder 8 und 9.

    • Industrie-Anstoßkappen die gesamte Zusammensetzung, welche dazu dient, den Sitz der Industrie-Anstoßkappe auf dem Kopf zu wahren und die bei einem Stoß auftretende kinetische Energie aufzunehmen. Sie kann ein Kopfband, ein Nackenband, einen Tragkorb und ein Schweißband umfassen.

    Bild 7: Beispiel für den Aufbau eines Industrieschutzhelmes

    Bild 8: Industrieschutzhelm für Kopfverletzte mit Schaumstoff-Innenausstattung

    Bild 9: Industrieschutzhelm für Kopfverletzte mit Zackenleder-Innenausstattung

  5. 5.

    Zubehöre für Industrieschutzhelme bzw. Industrie-Anstoßkappen sind Zusatzteile für besondere Zwecke.

    Dies sind z.B. Kinnriemen, Leuchtenhalter, Nackenschutz, Schutzschirme, die ohne eigene Tragevorrichtung ausschließlich in Verbindung mit geeignetem Kopfschutz getragen werden können.

    Schutzschirme, Schutzbrillen, Gehörschützer und andere Schutzmittel, die auch unabhängig vom Helm bzw. von der Kappe getragen werden können, gelten nicht als Zubehör, sind aber eigenständige persönliche Schutzausrüstungen, die mit dem Industrieschutzhelm bzw. der Industrie-Anstoßkappe kombiniert werden können.